25 anni di legislazione federale in lingua italiana: alcuni spunti di riflessione

  • Autor/Autorin: Jean-Luc Egger
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Zitiervorschlag: Jean-Luc Egger, 25 anni di legislazione federale in lingua italiana: alcuni spunti di riflessione, in: LeGes 26 (2015) 1
In den letzten 25 Jahren hat sich in Bezug auf die institutionelle Präsenz des Italienischen viel verbessert. Das Italienische ist in der Bundesverwaltung heute stärker vertreten, und verschiedene organisatorische Anpassungen haben bewirkt, dass es auch eine wichtigere Rolle spielt als früher. Insbesondere bei der Gesetzgebung in italienischer Sprache hat sich viel getan. Heute liegen die Gesetzestexte in den verschiedenen Phasen ihrer Entstehung meist auch in italienischen Fassungen vor. Die italienischen Fassungen entstehen nicht mehr isoliert, sondern sind Teil eines Prozesses, in dem sie in Wechselwirkung mit anderen Texten und Sprachfassungen stehen. Dadurch ist die Sichtbarkeit des Italienischen gestiegen, und die italienische Sprache funktioniert heute tatsächlich als Amtssprache. Im gleichen Zeitraum stieg auch das Bewusstsein dafür, wie wichtig eine verständliche und transparente Gesetzgebung ist. Es wuchs das Bedürfnis nach klaren Regeln für den Umgang mit formalen und sprachlichen Aspekten von Gesetzestexten. So entstanden verschiedene Weisungen und Leitfäden, z. B. die Gesetzestechnischen Richtlinien des Bundes, Schreibweisungen für die drei Amtssprachen oder die Mustersammlung «Omnia» mit textsortenspezifischen Regeln für italienische amtliche Texte. Errungenschaften im Bereich der Informatik, etwa die elektronische Verfügbarkeit der gesamten Systematischen Rechtssammlung und anderer Corpora, brachten viele Vorteile mit sich und bewirkten unter anderem, dass die intra- und intertextuelle Kohärenz stieg. Instrumente wie Translation Memories begannen aber auch, die Gewohnheiten der Übersetzerinnen und Übersetzer zu prägen: So wurde etwa der Textaufbau «von unten her», also Einzelbaustein um Einzelbaustein, häufiger, während der Blick auf den Gesamttext eher schrumpfte. Ab den 90er-Jahren rückten dann der Zusammenhang von Recht und Sprache und die speziellen Probleme bei der Übersetzung von Normtexten in den Fokus von Wissenschaft und Praxis. Es setzte sich die Erkenntnis durch, dass es für den Umgang mit einem komplexen Gebilde wie dem Normtext Fachleute braucht, und zwar Fachleute, die Sprach- und Rechtswissen auf sich vereinen. So entstand die Funktion der «Giurilinguisti». In der Bundesverwaltung wurde diese Funktionsbezeichnung im Jahr 2002 eingeführt. Die Gesetzgebung der letzten Jahre schliesslich lässt sich mit den folgenden Schlagwörtern charakterisieren: zunehmende Spezialisierung und Aufsplitterung in einzelne Rechtsbereiche, vermehrte Durchlässigkeit zwischen Rechtsordnungen, Beschleunigung der Gesetzgebung. Ein Textvergleich des Radio- und Fernsehgesetzes von 1991 und seines Nachfolgegesetzes von 2006 zeigt Folgendes: Das neue Gesetz enthält viel mehr (+ 50 %) Bestimmungen als das alte. Seine inhaltliche Komplexität ist gestiegen: Es weist einen hohen Detaillierungs- und Fachlichkeitsgrad auf. Mit Legaldefinitionen werden diverse Wörter der Alltagssprache «umdefiniert» und erhalten eine für das Gesetz gel tende Spezialbedeutung. Durch diese Verschiebung in Richtung Fach- und Spezialsprache nimmt die Verständlichkeit ab, und die Kluft zwischen Gesetz und Bürger wird breiter. Das neue Gesetz ist auch stärker ins normative Gesamtgefüge eingebunden als sein Vorgänger und durchdringt mehr Gesellschaftsbereiche. Generell lässt sich feststellen, dass das Schweizer Italienisch (Bundesitalienisch) nicht abgehoben und bürgerfremd ist wie das «italiano burocratico» Italiens. Dies ist in erster Linie auf den Qualitätsfilter der Übersetzung zurückzuführen. Jedoch waren vor allem in früheren Jahren die übersetzten Texte oft durch ein unnatürliches, stark vom Deutschen und Französischen beeinflusstes Italienisch charakterisiert. Heute hingegen hat sich die Qualität der italienischen Texte diesbezüglich stark verbessert, sodass diese nun auch sprachlich als Originale durchgehen und als juristische Auslegungsinstrumente funktionieren. Heute ist eher die immer stärkere Spezialisierung ein Verständlichkeitshemmer. Die Gesetzestexte werden immer detaillierter und technischer. Zur Regelung eines Bereichs wird vermehrt Fachwortschatz und nicht mehr Allgemeinwortschatz eingesetzt. Das kann dazu führen, dass die Texte weniger klar und verständlich sind. Es wird auch immer schwieriger, die diversen Vorgaben zu erfüllen, die für verständliche Texte sorgen sollen, da diese Vorgaben teilweise inkompatibel sind und man sich in einem Spannungsfeld entgegengesetzter Anforderungen bewegt. Die Kunst besteht darin, hier ein gutes Gleichgewicht zu finden. Und nicht zuletzt wird die sprachliche Qualität der künftigen Gesetzgebung auch von der Entwicklung und der Lebensfähigkeit der drei Amtssprachen in den verschiedenen Wissensbereichen abhängen, da der Sprach(en)gebrauch der Fachleute einen grossen Einfluss auf die Gesetzessprache hat.
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