Gesetze in «leichter Sprache»?

Markus Nussbaumer
Markus Nussbaumer
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Werkstattberichte

Auf dem Bundesrechtsportal sind seit Kurzem erste Erlasse in der sogenannten leichten Sprache (LS) aufgeschaltet. Der Beitrag gibt einen kurzen Einblick in die LS und in die LS-Bewegung in anderen Ländern. Er zeigt die Grenzen einer Übersetzung von Gesetzen in LS auf und plädiert dafür, statt Gesetze in LS besser Texte in LS über Gesetze zur Verfügung zu stellen – nebst vielen andern behördlichen und nicht behördliche Texten in LS, die für eine gesellschaftliche Beteiligung von Menschen mit spezifischen Behinderungen wichtig sind. Die Schweiz ist hier noch Entwicklungsland.


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