Reaktionen des Gesetzgebers auf Impulse der Rechtsprechung
Beitragsarten:
Wissenschaftliche Beiträge
Wenn die Gerichte Informationen an den Gesetzgeber senden, kann dieser auf sechs Arten darauf reagieren. Der Gesetzgeber kann die Hinweise ignorieren, ohne Folge zur Kenntnis nehmen oder aber per Gesetz umsetzen. Der Gesetzgeber kann aber auch Informationen an die Gerichte zurücksenden, indem er seine Auslegungsvorstellungen kundtut, Urteile per Gesetz übersteuert oder sogar per Gesetz ins System der Rechtsprechung eingreift.