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Erneute Revision des Botschaftsleitfadens

Zitiervorschlag: Erneute Revision des Botschaftsleitfadens, LeGes 30 (2019) 1


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Die Bundeskanzlei hat den Botschaftsleitfaden erneut geändert (siehe auch LeGes 2018/2). Grund dafür ist eine von der Bundesversammlung im Juni 2018 beschlossene Änderung von Artikel 141 des Parlamentsgesetzes, in Kraft getreten im November 2018. In dieser Bestimmung, die die Anforderungen an Botschaften regelt, wurden einige Punkte ergänzt, die in Botschaften darzustellen sind. So wird neu etwa verlangt, dass in einer Botschaft aufgezeigt wird, wie die Schweiz bei der Übernahme von internationalem Recht ihren Handlungsspielraum nutzt, wie mit der Vorlage der Grundsatz der Subsidiarität bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben beachtet wird oder wie mit der Vorlage die Selbstverantwortung und der Handlungsspielraum der von der neuen Regelung betroffenen Privaten gewahrt wird. – Diese Punkte wurden in den Botschaftsleitfaden aufgenommen; an der Struktur der Botschaften (Botschaftsschemas) ändert sich nichts.

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