Recommandations pour la rédaction de dispositions légales réglant l’échange de données personnelles entre autorités
Werkstattberichte
Der Beitrag stellt die vier Arten des Austauschs von Personendaten zwischen Behörden vor, wie sie von der Bundesgesetzgebung in den Bereichen Sozialversicherungen, Steuern, Sozialhilfe und Einbürgerung vorgesehen sind: die Mitteilung auf Ersuchen hin und nach freiem Ermessen der ersuchten Behörde; die spontane Mitteilung, das heisst wenn eine Behörde ermächtigt ist, von sich eine Mitteilung zu machen; die obligatorische Mitteilung (von Amtes wegen oder auf Ersuchen hin); schliesslich der Austausch von Daten mittels eines Abrufverfahrens, das heisst eines Online-Zugriffs auf eine Datenbank. Es werden die gemeinsamen Anforderungen gemäss Datenschutzgesetz an alle diese Arten von Personendatenaustausch dargestellt. Und es werden Empfehlungen zuhanden der Gesetzesredaktorinnen und -redaktoren formuliert, die solche Bestimmungen über den Austausch von Personendaten zwischen Behörden formulieren müssen.