www.weblaw.ch
RSS
leges
Online Version
LeGes 35 (2024) 1

Liebe Leserinnen und Leser
 

Wir freuen uns, Ihnen die neue Ausgabe der Zeitschrift LeGes – Gesetzgebung & Evaluation zukommen zu lassen!

Eine scharfe Trennlinie zwischen den Teilrechtsgebieten des öffentlichen Rechts und des Privatrechts lässt sich seit jeher nur schwer ziehen. Benjamin Schindler befasst sich mit der Notwendigkeit kategorialer Unterscheidungen zwischen Rechtsgebieten für die Rechtsanwendung und insbesondere auch für die Rechtsetzung.

Marius Roth erläutert in seinem Beitrag die Vielzahl unterschiedlicher Datumsangaben in Erlassen, vom Beschlussdatum bis hin zum Inkrafttretensdatum. Die bisweilen inkonsistente Anwendung wird kritisch durchleuchtet und der Autor gibt abschliessend Empfehlungen für eine einheitlichere Praxis.

In seiner empirischen Fallstudie argumentiert Raphael Capaul, dass – entgegen oftmaliger Annahme in der Rechtsetzungslehre – Gesetzgebungsaufträgen des Bundesrates an die Verwaltung zur Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen langwierige politische Entscheidungsprozesse vorangehen.

In der Verwaltung besteht ein steigendes Interesse, bei der Entwicklung neuer Dienstleistungen die Nutzerinnen und Nutzer verstärkt ins Zentrum zu stellen. Curdin Derungs und Dario Wellinger berichten aus der Praxis, welche Folgen die Idee des nutzerzentrierten Designs für die Evaluation hat, und illustrieren dies am Fallbeispiel «Plus 65 – Stärkung der Partizipation von Senioren und Seniorinnen».

Abgerundet wird die Ausgabe mit zwei Tagungsberichten – Stefanie Krapp und Günter Ackermann berichten über die SEVAL-Veranstaltung «Von der Evaluationsidee zum Pflichtenheft», Viviane Premand über die LexWork-Tagung 2023 – sowie mit einer Rezension von Günter Ackermann und den jährlichen Literaturhinweisen.

Die aktuelle Ausgabe sowie das gesamte Archiv der Zeitschrift LeGes sind für alle kostenlos unter leges.weblaw.ch zugänglich. 


Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

Für Editions Weblaw
Eliane Locher

Inhaltsverzeichnis
Wissenschaftliche Beiträge
›  Benjamin Schindler, Abgrenzung von Privatrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht in der Rechtsetzung
›  Marius Roth, Über Datumsangaben in Erlassen
›  Raphael Capaul, Die Initiierung von Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene

Werkstattberichte
›  Curdin Derungs / Dario Wellinger, Evaluation und nutzerzentriertes Design in der öffentlichen Hand

Tagungsberichte
›  Stefanie Krapp / Günter Ackermann, SEVAL Dialogreihe zwischen Evaluierenden und Aufraggebenden
›  Viviane Premand, Journée intercantonale LexWork 2023

Literaturhinweise
›  Rebekka Bratschi / Pia Hunkemöller / Céline Mavrot / Felix Uhlmann, Literaturhinweise – Repères bibliographiques – Riferimenti bibliografici – Indicaziuns bibliograficas

Rezensionen
›  Günter Ackermann, Rezension: Edgar Baumgartner, Sigrid Haunberger: Wirkungsevaluationen in der Sozialen Arbeit

Vorschau
Anzeige
Anzeige
Wissenschaftliche Beiträge
Benjamin Schindler
Pfeil nach rechts Abgrenzung von Privatrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht in der Rechtsetzung
Öffentliches Recht und Privatrecht werden seit der Antike unterschieden. Trotz dieser langen Tradition will es bis heute nicht gelingen, in der Theorie eine messerscharfe Trennlinie zwischen diesen Teilrechtsgebieten zu ziehen. Deswegen radikal auf die Unterscheidung zu verzichten wäre aber wenig sinnvoll. Vielmehr ist die Ausdifferenzierung des Rechts Ausdruck davon, dass sich bestimmte Regulierungslösungen für unterschiedliche Problemkonstellationen bewährt haben. Diesem Umstand haben auch die Gesetzgeber in Bund und Kantonen Rechnung zu tragen – sei es durch eine reflektierte Zuordnung zu einem Teilrechtsgebiet oder die sorgfältige Ausarbeitung massgeschneiderter Sonderlösungen.

Marius Roth
Pfeil nach rechts Über Datumsangaben in Erlassen
In allen Erlassen wimmelt es von zahlreichen Datumsangaben. Angefangen vom «vom-Datum» über das «Stand-Datum» bis zum Inkrafttretensdatum. Diese Daten vermitteln bei der Leserin oder beim Leser das Gefühl von akribischer Exaktheit und Präzision und repräsentieren die vollkommene Autorität des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. In diesem Beitrag sollen die verschiedenen Datumsangaben genauer erläutert und die teilweise uneinheitliche Anwendung kritisch hinterfragt werden.

Raphael Capaul
Pfeil nach rechts Die Initiierung von Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene
Die Rechtsetzungslehre geht teilweise von der Annahme aus, dass die Verwaltung mit mehr oder weniger Qualitätsanspruch frei von politischen Impulsen einen Gesetzesentwurf ausarbeitet und erst dann politische Prozesse folgen. Basierend auf fünf empirischen Fallstudien argumentiere ich in diesem Beitrag hingegen, dass Gesetzgebungsaufträgen des Bundesrates an die Verwaltung zur Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen langwierige politische Entscheidungsprozesse vorangehen. Dabei richtet die Verwaltung ihre Gesetzgebungsprojekte strategisch neu aus.

Pfeil nach oben
Werkstattberichte
Curdin Derungs / Dario Wellinger
Pfeil nach rechts Evaluation und nutzerzentriertes Design in der öffentlichen Hand
Öffentliche Verwaltungen und Institutionen von Bund, Kantonen und Gemeinden sind zunehmend bestrebt, in der Entwicklung neuer Dienstleistungen ihre Adressatinnen und Adressaten verstärkt ins Zentrum zu stellen. Sie folgen der Idee des nutzerzentrierten Designs, das aktuell die Suche nach Innovation bei Start-ups prägt, aber auch etablierte privatwirtschaftliche Unternehmen fasziniert. Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen dieser Trend zu mehr Nutzerzentrierung für die Evaluation von Verwaltungsleistungen hat. Der vorliegende Beitrag zeigt dies am Fallbeispiel «Plus 65 – Stärkung der Partizipation von Senioren und Seniorinnen» auf.

Pfeil nach oben
Tagungsberichte
Stefanie Krapp / Günter Ackermann
Pfeil nach rechts SEVAL Dialogreihe zwischen Evaluierenden und Aufraggebenden
Die SEVAL Arbeitsgruppen Kompetenzen und Ausschreibung organisieren eine vierteilige Dialogreihe zur Förderung des Austauschs zwischen Auftraggebenden und Evaluierenden, zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit und zur Weiterentwicklung von Kompetenzen in verschiedenen Phasen einer Evaluation. Den Auftakt bildete am 23.11.2023 der Dialog zu Erfahrungen und Herausforderungen in der ersten Phase «Von der Evaluationsidee zum Pflichtenheft». Der Artikel fasst die Ergebnisse der Diskussionen zusammen.

Viviane Premand
Pfeil nach rechts Journée intercantonale LexWork 2023
Wie üblich trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, welche die Software LexWork der Firma Sitrox AG für die Redaktion und Publikation von Erlassen nutzen, zu ihrem jährlichen Austausch, der im August 2023 in Freiburg stattfand. Am diesjährigen Austausch wurden kantonspezifische Besonderheiten und Softwareanwendungen bei der Rechtsetzung sowie einen Vorgeschmack auf zukünftige Möglichkeiten vorgestellt.

Pfeil nach oben
Literaturhinweise
Rebekka Bratschi / Pia Hunkemöller / Céline Mavrot / Felix Uhlmann
Pfeil nach rechts Literaturhinweise – Repères bibliographiques – Riferimenti bibliografici – Indicaziuns bibliograficas

Pfeil nach oben
Rezensionen
Günter Ackermann
Pfeil nach rechts Rezension: Edgar Baumgartner, Sigrid Haunberger: Wirkungsevaluationen in der Sozialen Arbeit

Pfeil nach oben
Pfeil nach rechts LeGes
›  Die nächste Ausgabe erscheint voraussichtlich am 05.09.2024.
›  Einreichungsschluss für Beiträge für diese Ausgabe ist der 17.07.2024. Beiträge bitte an leges@weblaw.ch.
 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.


Impressum

Publikationsrichtlinien

Redaktion

Kontakt Redaktion

leges@weblaw.ch

Auskunft und Abonnement

info@weblaw.ch | T +41 31 380 57 77

Adress-Änderungen und Abmeldung

https://register.weblaw.ch

ISSN 2624-5477. Editions Weblaw.

Zugang zu allen Artikeln in LeGes.

› Chronologie (Liste aller Ausgaben von LeGes)

leges.weblaw.ch

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.

Pfeil nach oben
leges
Weblaw AG | Schwarztorstrasse 22 | 3007 Bern
T +41 31 380 57 77 | info@weblaw.ch
www.weblaw.ch

Klicken Sie hier, um Ihre Newsletter Einstellungen zu ändern, oder hier, um sich vom Newsletter abzumelden.