Liebe Leserinnen und Leser

Wir freuen uns, Ihnen die neue Ausgabe der Zeitschrift LeGes – Gesetzgebung & Evaluation zukommen zu lassen. LeGes ist das Mitteilungsblatt der Schweizerischen Gesellschaft für Gesetzgebung (SGG) und der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft (SEVAL) und richtet sich an Personen, die sich in Wissenschaft und Praxis um eine gute, verständliche und wirkungsvolle Gesetzgebung und eine gute Evaluation staatlichen Handels bemühen. 

Bei den eidgenössischen Wahlen im kommenden Herbst kommen erstmals die neuen Transparenzvorschriften des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zur Anwendung. Diese haben zum Ziel, für die Stimmbürgerinnen und -bürger offenzulegen, wer politische Parteien und Kampagnen finanziert. Lisa Aeschimann und Lukas Schaub zeigen in ihrem Beitrag unter anderem auf, wie es zu den neuen Offenlegungsvorschriften kam, wer seine Finanzen offenlegen muss und welche Pflichten konkret gelten. 

Auch Martin Hilti beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Regulierung von Politikfinanzierungstransparenz und Lobbying, womit sich Regierung und Parlament wegen Eigeninteressen oft schwer tun. Anhand der Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» zeigt der Autor auf, dass die Regulierung gleichwohl gelingen kann.

In der Schweiz gibt es ein vielfältiges Weiterbildungsangebot in Evaluation, das aber aufgrund sich wandelnden Bedarfs regelmässig angepasst werden muss. Stefanie Krapp, Günter Ackermann, Pirmin Bundi und Kimon Schneider resümieren die Ergebnisse einer vom Zentrum für Universitäre Weiterbildung der Universität Bern durchgeführten Online-Bedarfserhebung und besprechen diese.

Das Bundesgericht äussert sich nur selten zu Fragen der interkantonalen Gesetzgebung. Im BGE 148 I 104 wies es aber letztes Jahr die Kantone an, gewisse Mängel in der Regelung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren zu beheben. Eloi Jeannerat kommentiert das Urteil und spricht sich dafür aus, Grundlagen einer interkantonalen Legistiktheorie zu entwickeln.

Roland Gerne nimmt die legistisch interessante Konstellation einer selbstbezüglichen «Regulierung der Regulierung» unter die Lupe, die aktuell in zwei Rechtssetzungsprojekten des Bundes verspricht, Unternehmen von Regulierungskosten zu entlasten bzw. die Regulierungstätigkeit zu bremsen. 

Viviane Premand liefert den Tagungsbericht zur 8. Lexwork-ERFA-Tagung, die am 29. August 2022 in Sarnen stattgefunden hat.

Die aktuelle Ausgabe sowie das gesamte Archiv der Zeitschrift LeGes sind für alle kostenlos unter leges.weblaw.ch zugänglich. 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

Für Editions Weblaw
Eliane Locher

Werkstattberichte
Die neuen Transparenzvorschriften des BPR
Lisa Aeschimann
Lisa Aeschimann
Lukas Schaub
Lukas Schaub
Die anstehenden eidgenössischen Wahlen im Herbst 2023 bringen eine Premiere. Zum ersten Mal gelangen die neuen Transparenzvorschriften des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) auf die National- und Ständeratswahlen zur Anwendung. Eidgenössische Abstimmungen und die Finanzen der politischen Parteien sollen ab 2024 transparenter werden. Der Beitrag zeigt auf, wie es zu dieser Neuerung kam, wer seine Finanzen offenlegen muss und welche Pflichten konkret gelten. Weiter erläutert er die Kontrollmechanismen der neuen Offenlegungsvorschriften und würdigt mehrere Aspekte der Gesetz gewordenen Kompromisslösung kritisch.
Zu Schwierigkeit und Möglichkeit der Regulierung der Politik am Beispiel der Transparenzinitiative
Martin Hilti
Martin Hilti
Regierung und Parlament tun sich wegen Eigeninteressen schwer mit der Regulierung der eigenen Tätigkeit. Dies zeigen die zahlreichen erfolglosen Regulierungsversuche auf nationaler Ebene während den letzten zwei Jahrzehnten in den Bereichen Politikfinanzierungstransparenz und Lobbying. Die Bevölkerung befürwortet demgegenüber Regulierungen zur Gewährleistung eines integren Politbetriebs, was sie über Volksabstimmungen und repräsentative Umfragen zum Ausdruck brachte. Für die Regulierung der Politik bleibt deshalb der Weg über die Bevölkerung, wie die Erfolgsgeschichte der Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» aufzeigt.
Weiterbildung in Evaluation – Quo vadis?
Stefanie Krapp
Stefanie Krapp
Günter Ackermann
Günter Ackermann
Pirmin Bundi
Pirmin Bundi
Kimon Schneider
Kimon Schneider
In der Schweiz gibt es ein vielfältiges Weiterbildungsangebot in Evaluation, welches von spezifischen Einzelkursen bis hin zu CAS-, DAS- und MAS-Abschlüssen in Evaluation reicht. Aufgrund des sich verändernden Bedarfs muss das Angebot kontinuierlich reflektiert und angepasst werden. Dazu hat das Zentrum für Universitäre Weiterbildung der Universität Bern eine Online-Bedarfserhebung und zusammen mit der AG Kompetenzen der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft eine Abendveranstaltung durchgeführt. Die Autorin und Autoren fassen die Ergebnisse zusammen und zeigen Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung der Weiterbildung in Evaluation auf.
Unter der Lupe
Quand le Tribunal fédéral appelle à une meilleure légistique intercantonale
Eloi Jeannerat
Eloi Jeannerat
Im BGE 148 I 104 hat das Bundesgericht festgehalten, dass das interkantonale Recht den Rechtsmittelweg in Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen bei der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) nicht gültig regelt. Es verlangt von den Kantonen, dass sie diese Lücke schliessen, indem sie ausdrücklich die entsprechenden Normen in einer interkantonalen Vereinbarung verankern. Diese Forderung stützt sich auf eine fragliche Begründung und wäre vielleicht gar nicht nötig gewesen. Sie zeigt aber wie notwendig es ist, die Grundlagen einer interkantonalen Legistiktheorie zu entwickeln, was der vorliegende Beitrag befürwortet.
Regeln – Kosten – Entlasten – Bremsen – Regeln
Roland Gerne
Roland Gerne
Regeln haben Kostenfolgen. Kosten belasten Unternehmen. Unternehmen wollen Entlastung und das Regeln bremsen – mit Regeln über das Regeln. Die Vorlagen zu einem «Unternehmensentlastungsgesetz (UEG)» und zu einer «Regulierungsbremse» stellen Regulierungsgrundsätze und rechtssetzerische Prüfpflichten zur Debatte. Mit ihrer Operationalisierung lässt sich zeigen, dass sie die Informationslast und die Kompliziertheit in der Rechtssetzung vergrössern werden. Die Rechtssetzungsprozesse dürften sich verlangsamen. Wie sich das Mehr an Information und Differenziertheit auf das Entscheidungsverhalten auswirken wird, bleibt aber ebenso ungewiss wie die künftige Entwicklung der Regulierungskosten.
Tagungsberichte
Journée intercantonale LexWork 2022
Viviane Premand
Viviane Premand
Seit 2021 verwenden 17 Kantone die Applikation LexWork für die Redaktion, Verwaltung und Publikation ihrer Erlasse: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Thurgau, Wallis und Zug. Die Vertreterinnen und Vertreter haben am 29. August 2022 in Sarnen (OW) ihre Jahrestagung durchgeführt. Das Treffen bot allen 25 anwesenden Nutzerinnen und Nutzern die Gelegenheit, sich zur von den Kantonen beabsichtigten Weiterentwicklung der Applikation auszutauschen.
Literaturhinweise
Literaturhinweise – Repères bibliographiques – Riferimenti bibliografici – Indicaziuns bibliograficas
Rebekka Bratschi
Rebekka Bratschi
Pia Hunkemöller
Pia Hunkemöller
Céline Mavrot
Céline Mavrot
Felix Uhlmann
Felix Uhlmann