32 (2021) 3

Liebe Leserinnen und Leser

Wir freuen uns, Ihnen die neue Ausgabe der Zeitschrift LeGes – Gesetzgebung & Evaluation zukommen zu lassen. LeGes ist das Mitteilungsblatt der Schweizerischen Gesellschaft für Gesetzgebung (SGG) und der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft (SEVAL) und richtet sich an Personen, die sich in Wissenschaft und Praxis um eine gute, verständliche und wirkungsvolle Gesetzgebung und eine gute Evaluation staatlichen Handels bemühen. 

Die wissenschaftliche Tagung 2021 der SGG befasste sich unter dem Leitthema «Legiferieren im Blindflug» mit den Möglichkeiten und Grenzen einer evidenzbasierten Rechtsetzung in Notsituationen. In der vorliegenden Ausgabe publizieren wir drei der gehaltenen Referate in erweiterter schriftlicher Form.

Weiter setzt sich Annetta Holl mit dem «Quick-Check» auseinander, mithilfe dessen die Regulierungsfolgenabschätzung bei Rechtsetzungsvorhaben des Bundes wirksamer gestaltet werden soll. 

Im Vorfeld der neu geschaffenen Beratungsstelle der SEVAL (s. LeGes 32 [2021] 2) hatte sich Bertrand Bise mit acht verschiedenen Beratungsstellen bezüglich ihrer Struktur, ihrer Aufgaben sowie ihrer Verfahrensweisen befasst.

Rebekka Holenstein Pfenninger nimmt sich dem Thema der Bezeichnung von harmonisierten, technischen Normen an und erörtert beispielsweise die Frage nach der rechtlichen Einordnung von Bezeichnungen.

Die aktuelle Ausgabe sowie das gesamte Archiv der Zeitschrift LeGes sind für alle kostenlos unter leges.weblaw.ch zugänglich. 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

Für Editions Weblaw
Eliane Locher

LeGes Wissenschaftliche Beiträge der SGG-Tagung

Légiférer sans arbitraire dans l'incertain
Wenn das Umfeld unvorhersehbar und die Risiken diffus sind, ist es nicht leicht, ohne Willkür Recht zu setzen: Soll man vorsichtshalber starke Massnahmen ergreifen und trotz potenzieller Kollateralschäden auf ein Nullrisiko abzielen? Oder soll man mit Massnahmen experimentieren, die mehr oder weniger riskant sind, eventuell sogar untätig bleiben, und dabei womöglich entstehende Schäden nach einer Interessenabwägung in Kauf nehmen? Das Legalitätsprinzip bietet hier keine Hilfe. Man muss sich vielmehr an Grundsätze halten, die sich aus dem Verhältnismässigkeitsprinzip ergeben. Dazu gehört insbesondere das Rückkoppelungsprinzip, nach dem das Recht laufend an die zu beobachtenden Auswirkungen angepasst werden muss. Alexandre Flückiger

COVID-19-Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland – zwischen Wahlkampf und Evidenzbasierheit
In akuten Krisen gerät das Spannungsverhältnis zwischen autonomieschonender und gemeinschaftsverträglicher Aufgabenbewältigung zusätzlich unter Druck: Die Nachfrage nach möglichst eindeutigen sowie transparenten Regelungen trifft auf die Notwendigkeit, so zügig wie möglich angemessen auf regionale und lokale Besonderheiten zu reagieren und dabei auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Diese Forderung nach Evidenzbasiertheit stellte im Zuge der Pandemie auch den deutschen Bundesstaat vor immense Herausforderungen, denen die Akteure häufig genug nicht gerecht werden konnten. Ursula Münch

Die Covid-19-Gesetzgebung im Kanton Bern
Der Kanton Bern war in der Corona-Pandemie besonders gefordert. Dies hat sich auch in den Rechtsetzungsprozessen niedergeschlagen: Sowohl beim Erlass von Notverordnungen als auch bei der Rechtsetzung des ordentlichen Verordnungsrechts bestanden zahlreiche Unklarheiten, waren in verschiedener Hinsicht Abweichungen vom üblichen Vorgehen nötig und mussten besondere und teilweise neue Wege gewählt werden, um trotz hohem Zeitdruck den institutionellen und qualitativen Anforderungen an die Rechtsetzung einerseits und den sachlichen Zwängen der Pandemie andererseits Rechnung zu tragen. Christoph Auer

LeGes Werkstattberichte

Der Quick-Check: das fehlende Puzzleteil für eine wirksame RFA?
Vor gut eineinhalb Jahren sind die neuen Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung bei Rechtsetzungsvorhaben des Bundes in Kraft getreten und das Instrument des «Quick-Checks» wurde eingeführt. Der Quick-Check soll dazu beitragen, dass sich die federführenden Verwaltungseinheiten bereits früh mit den Auswirkungen einer Vorlage auseinandersetzen. Gleichzeitig soll er ermöglichen, besonders wichtige Vorlagen zu identifizieren, um bereits früh eine entsprechende RFA-Analyse aufzugleisen. Die ersten Erfahrungen sind im Allgemeinen positiv, zeigen aber auch, dass bezüglich Anwendung und Wirkung noch einige Herausforderungen bestehen. Annetta Holl

Différents exemples de centre de consultation en Suisse
Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung der Abschlussarbeit «Schaffung einer Beratungsstelle im Bereich Evaluation in der Schweiz: Darstellung verschiedener Beispiele aus anderen Bereichen». Die Arbeit wurde 2018 zur Erlangung eines Certificate of Advanced Studies in Evaluation an der Universität Bern verfasst und steht im Zusammenhang mit der Schaffung der SEVAL-Beratungsstelle. Es wurden acht Beratungsstellen nach verschiedenen Kriterien untersucht: Struktur, Aufgaben und Verfahren. Die Arbeit diente als Grundlage für den Aufbau der SEVAL-Beratungsstelle. Bertrand Bise

Die Bezeichnung von technischen Normen
Im Produkterecht werden die Titel von harmonisierten, technischen Normen im Bundesblatt veröffentlicht. Wird ein Produkt nach solchen bezeichneten Normen hergestellt, so wird vermutet, dass es den grundlegenden rechtlichen Anforderungen entspricht (Konformitätsvermutung). Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat zusammen mit anderen Bundesämtern eine Mustervorlage erarbeitet, um die Publikation dieser Referenzen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Anhand dieser Mustervorlage soll erörtert werden, wie die Bezeichnung rechtlich einzuordnen ist. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob es sich beim Akt der Bezeichnung um Rechtsetzung handelt. Rebekka Holenstein Pfenninger

LeGes Tagungsberichte

37. Forum für Rechtsetzung vom 24. Juni 2021
Tagungsbericht zum 37. Forum für Rechtsetzung vom 24. Juni 2021. Die folgenden drei Themen standen auf dem Programm: Lobbyismus in der Bundesverwaltung, geteilte Umsetzung des Bundesrechts sowie die Regulierungsfolgenabschätzung. Sarah Vittoz, Karl-Marc Wyss

Bericht wissenschaftliche Jahrestagung SGG vom 2.9.2021
Patrick Fischer, Isabel Zeller

LeGes Mitteilungen

Prix SEVAL 2021: Würdigung der Nominierten und Laudatio für den Preisträger
Pia Gabriel-Schärer, Marion Baud-Lavigne