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Tagungsberichte DOI: 10.38023/f680f5b9-c971-4492-be20-0a0ac9a27b0f

11. Interkantonale LexWork-Tagung in Herisau (AR) oder Was hat der Hackbrettbau mit der Rechtssetzung zu tun?

Roland Gerne

Zitiervorschlag: Roland Gerne, 11. Interkantonale LexWork-Tagung in Herisau (AR) oder Was hat der Hackbrettbau mit der Rechtssetzung zu tun?, in: LeGes 36 (2025) 3

Vertretungen der mittlerweile 19 LexWork-Kantone trafen sich auf Einladung der Kantonskanzlei von Appenzell Ausserrhoden (AR) am 1. September 2025 in Herisau zu ihrer 11. Jahrestagung mit dem privaten Servicepartner, der Sitrox AG, Zürich. Gerahmt von einem Input-Referat des Ratschreibers von AR zur Totalrevision der Ausserrhodischen Verfassung und von einer musikalisch begleiteten Einführung in Geschichte und Prozess des Hackbrettbaus erhielten die Teilnehmenden Ausblick in die nähere Zukunft der digitalen Transformation der Rechtssetzung – eine Zukunft mit attraktiven Bedienungsoberflächen und mehr Performance (LexWork 5.0), mit besseren Informations- und Analysemöglichkeiten (KI), mit mehr technischer Unterstützung der interkantonalen Zusammenarbeit (Intlex) und mit Potential zur weiteren Reduktion von Medienbrüchen in den Prozessen.


[1]

Bereits zum 11. Mal trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der nunmehr 19 LexWork-Kantone am 1. September 2025 zu ihrer Jahrestagung mit ihrem privaten Kooperationspartner, der Sitrox AG (kurz: Sitrox), diesmal im Regierungsgebäude in Herisau (zu früheren Tagungen: vgl. die Tagungsberichte in: LeGes 30 [2019] 2; 31 [2020] 3; 34 [2023] 1; 35 [2024] 1; 35 [2024] 2). Eingeladen hatte die Kantonskanzlei AR, die als diesjähriger «Vorort der LexWork-Kantone» fungierte. Neu dabei war auch ein Vertreter des Kantons Uri, der ebenfalls LexWork zur Produktion seiner Normtexte einführt.

[2]

Ein aussergewöhnliches Programm erwartete die Teilnehmenden – ein Programm, das sie vor die spannende Frage stellte, was denn die Ausserrhodische Verfassung, der das Input-Referat gewidmet war, und LexWork mit dem Hackbrettbau zu tun haben könnten. Als gesellschaftlich-kulturellen Abschluss sah das Programm nämlich einen «Einblick in die faszinierende Welt des Hackbrettbaus und der Appenzellermusik» vor. Die künstliche Intelligenz (KI) hätte den Teilnehmenden rasch Antworten auf diese Frage geben können. Auch boten die grosszügigen Apéros Gelegenheit, diese Frage zu vertiefen.

[3]

Den Auftakt bildete aber die Begrüssung durch Roger Nobs, den Ratschreiber von AR. Er drückte den Teilnehmenden einen dreifachen Dank aus. Er dankte ihnen dafür, dass sie (1.) den zum Teil weiten Weg nach Herisau auf sich genommen hätten, dass sie sich (2.) die Zeit für die interkantonale Zusammenarbeit nähmen und sich (3.) mit der Publikation von Recht beschäftigen würden, was alles nicht selbstverständlich, aber insbesondere für die Zugänglichkeit zum Recht sehr wichtig sei.

[4]

In seinem Input-Referat berichtete Roger Nobs über das Vorgehen und den Prozess der vor 10 Jahren begonnenen Totalrevision der Ausserrhodischen Verfassung, die am 30. November 2025 der Volksabstimmung unterbreitet wurde.1 Nach Nobs handelt es sich dabei um die erste totalerneuerte «moderne» Verfassung der Schweiz. Sie habe die Besonderheit, dass sie über eine Evaluationsklausel verfügt, wonach alle 20 Jahre die Notwendigkeit einer Totalrevision geprüft werden soll. Jede Generation soll die Möglichkeit haben, sich neu zu verfassen. Die Evaluationsklausel wird denn auch «Generationenklausel» genannt (vgl. Jan Imhof, Die Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden auf dem Prüfstand, in: LeGes 27 [2016] 1). In diesem langdauernden Revisionsprozess seien eine Verfassungskommission, der Regierungsrat und der Kantonsrat die zentralen Akteure gewesen. Zusammen mit einer breit aufgestellten Projektorganisation mit verschiedenen ineinander verzahnten Gremien (z.B. ein Projektteam, die Aktuariate der Verfassungskommission, ein Koordinationsausschuss usw.) seien in unzähligen Sitzungen die inhaltlichen Ergebnisse erarbeitet worden. Der Prozess sei bewusst mit Massnahmen für viel Öffentlichkeit ausgestattet gewesen (Mitgliedersuche durch Ausschreibung, öffentliche Sitzungen, begleitende Berichterstattung in den Medien, öffentliche Veranstaltung während der Vernehmlassung, Volksdiskussion [ebenfalls eine AR-Besonderheit; Anmerkung RG] und inhaltlich bis zum Schluss sehr offengehalten worden. Besondere Herausforderungen hätten nach Nobs darin bestanden, über die lange Zeit hinweg den «Schwung» beizubehalten und genügende Ressourcen sowie personelle Kontinuität sicherzustellen. Der Prozess sei aber durch ein breites Engagement aller Beteiligten getragen gewesen – auch in der Covid-19 Pandemie. Um auch noch auf die Bedeutung von LexWork sprechen zu kommen, hielt Nobs abschliessend fest, seien insbesondere die synoptischen Darstellungsmöglichkeiten bei Erstellung der verschiedenen Entwurfsvarianten für den mit 138 Artikeln relativ langen Verfassungstext sehr nützlich gewesen.

[5]

Nach dem Input-Referat, das die Bedeutung der Öffentlichkeit für die Verfassungsgebung betont hatte, widmete sich die Tagung den eher technischen Fragen rund um die Veröffentlichung von Erlasstexten – dem Kernthema der LexWork Community:

  1. Marius Roth berichtete über die technischen Neuerungen, die Sitrox mit dem umfassenden Upgrade zu LexWork 5.0 in Tausenden von Entwicklungsstunden realisiert hat, um die Plattform zukunftsfähig zu machen. Die Software wurde vollständig neu entwickelt («Re-Engineering») und dabei auch die zugrunde liegende Technologie modernisiert. Durch diese Überarbeitung ergeben sich nach Roth mehrere Vorteile: Die Benutzeroberfläche für die Redaktorinnen und Redaktoren wirkt moderner und ansprechender. Die Anwendung ist schneller und reagiert effizienter. Eine einheitlichere Struktur erleichtert die Bedienung. Insgesamt ist die Nutzung einfacher, sowohl für die Redaktorinnen und Redaktoren als auch in der Administration.
  2. Dem Thema der Prozessdigitalisierung widmete sich das Referat von Anja Koller von Sitrox. Anhand des Beispiels der von Sitrox digitalisierten Bestell-, Einkaufs- und Verkaufsprozesse (kurz: Lieferketten) eines grossen, dezentral operierenden Detailhändlers zeigte sie die Parallelen zur Rechtssetzung auf, wo ebenfalls die verschiedensten Benutzergruppen (Verwaltung, Regierung, Parlament und Öffentlichkeit) in vielen Kanälen und Systemen gleichzeitig an der Erarbeitung von Normtexten arbeiten und Informationen oder Daten mit Bezug zu den Erlassen austauschen – und wo es daher auch schwer fällt, bei verschiedenen Prozessstati den Überblick zu bewahren. Das Beispiel zeigt, dass die IT noch mehr Potenzial bietet, in der Rechtssetzung unterstützend eingesetzt zu werden.
  3. Prozesse mit vielen Benutzergruppen spielten auch beim nächsten Referat die zentrale Rolle. Marius Roth berichtete über die aktuellen Entwicklungen bei seinem «Lieblingsthema»: der Publikation des interkantonalen Rechts, und die anstehenden Entscheide über die Einführung von IntLex in den Kantonen (vgl. dazu bereits: LexWork-Tagungsbericht 2019, in: LeGes 30 (2019) 2; Marius Roth, LexFind 2.0, in: LeGes 31 (2020) 2 Rz. 20 ff.). Die bestehenden Probleme bei der Publikation von interkantonalen Vereinbarungen sind teilweise fehlende Publikationen, unterschiedliche Wortlaute oder unklare Beitrittsdaten. Als Lösung für diese auf die dezentrale Erarbeitung zurückzuführenden Probleme wird ein zentrales System (Intlex) vorgeschlagen, bei dem alle Kantone auf dieselbe Datenquelle zugreifen und lokale Redaktionen entfallen. Das System ermöglicht gemäss Roth die einheitliche Erfassung, Qualitätskontrolle und Publikation von interkantonalen Vereinbarungen, wobei die Regierungskonferenzen und Kantone an der Datenpflege beteiligt sind und Beitrittsdaten gemeldet werden müssen. Vereinbarungstexte können direkt über Schnittstellen oder ein Webportal bezogen werden. Das innerkantonale Beitrittsverfahren bleibt unberührt, es kann jedoch das offizielle Dokument aus dem System genutzt werden. Durch die zentrale Bearbeitung und Publikation mit Intlex wird der gesamte Prozess der Rechtssetzung durch interkantonale Vereinbarungen vereinheitlicht, standardisiert und effizienter gestaltet. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Vereinbarungsprozess verbessert sich, weil alle beteiligten Kantone und Organisationen auf konsistente und aktuelle Informationen zugreifen können. Reduzierte Fehlerursachen und mehr Rechtssicherheit sind die Folge.
  4. Im nächsten Referat – zum Thema KI – präsentierte Sitrox den auf der Bündner Rechtssammlung basierenden Prototypen eines Rechtsbots «LexChat», der anhand der geltenden Normtexte rechtliche Fragen beantworten kann (vgl. https://youtu.be/J4sYlM4V0Wg). Marius Roth sprach bezüglich KI von einem Epochenwechsel von der Programmierung zur automatisierten Problemlösung: Ohne grosse Vorkenntnisse könnten einer Maschine Fragen oder Aufgaben gestellt werden und die Maschine löst sie. Der grosse Nachteil sei aktuell aber, dass die Maschine immer antworte, auch wenn sie die Antwort eigentlich nicht kennt. Ob die Antwort dann stimmt, sei nicht sicher. Trotz dieser Unsicherheitsquelle betonte Roth aber auch das Potential von gut trainierter KI nicht nur im Bereich der Rechtsrecherche, sondern auch beim Datenimport, bei der Redaktion von Erlassen sowie in der Rechtsvergleichung basierend auf LexFind.
  5. Der Betrieb der Applikation LexFind, in welcher die rechtssetzerische Tätigkeit von Bund und Kantonen beobachtbar ist, war Inspirationsquelle für das rechtsdogmatische Schlussreferat von Marius Roth über «Spannungsfeld und Dimensionen des intertemporalen Rechts». Bei den Beobachtungen der Publikationspraxis des Bundes waren ihm eigenartige («krumme») Stand-Daten aufgefallen, die von den offiziellen Inkrafttretens-Daten abweichen. Als Beispiele nannte er SR 813.11 (Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen), wo als Stand-Datum 4. Oktober 2024 anstatt 1. Oktober 2024, SR 952.03 (Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser), mit Stand-Datum 24. Januar 2025 anstatt 1. Januar 2025 und SR 314.11 (Ordnungsbussenverordnung) 10. Februar 2025 statt 1. Januar 2025. Die Diskrepanzen waren alle auf formelle Berichtigungen zurückzuführen und zeigten für Roth, wie komplex es sein kann, bei Rechtsänderungen das zeitlich richtige Recht zu finden. Grundsätzlich gilt nach Roth das Recht, das im Zeitpunkt des zu beurteilenden Ereignisses in Kraft war, aber Ausnahmen erschweren dies: Im Strafrecht kann das mildere neue Recht (lex mitior) angewendet werden, und Übergangsbestimmungen oder rückwirkendes Inkrafttreten verschieben den relevanten Zeitpunkt oft. Publikationsfehler in amtlichen Sammlungen führen zusätzlich zu Unsicherheiten; entscheidend ist jedoch immer der Wille des Gesetzgebers, und Korrekturen wirken nach Roth rückwirkend. Er betonte aber, dass nicht nur das Stand-Datum, sondern vor allem das Publikationsdatum zentral für die Bestimmung des geltenden Rechts sei. Idealerweise sollte die Rechtslage mit einer «Zeitmaschine» für den jeweiligen Zeitpunkt rekonstruiert werden können.
[6]

Nach diesen verschiedenen Blicken in die Zukunft der Publikation von Erlasstexten begaben sich die Tagungsteilnehmenden vom Regierungsgebäude in die Alte Stuhlfabrik. Im dortigen «Kafi Karl» empfingen sie Maja Stieger (mit Geige und Jodel) und Werner Alder (mit Hackbrett und verschiedenen Anschauungsobjekten) zum historisch-handwerklichen und musikalischen Tagungsausklang über Hackbrettbau im Gebiet rund um den Säntis. Ein Blick in die einschlägigen Einträge im Internet (z.B. https://www.alder-hackbrett.ch) legt die Zusammenhänge zur Rechtssetzung offen: Hackbretter gibt es wie Normtexte in verschiedenen Formen und Grössen. Ihre Herstellung erfolgt in einem langen Prozess von der Auswahl des richtigen Holzes, über das Sägen, Zuschneiden und Leimen von Rahmen und Klangkörpern, über das Bohren und Schnitzen, über Schleifen und Lackieren, über das Einschlagen der Wirbel und das Bespannen (mit bis zu 165 Saiten) bis zum abschliessenden Stimmen in den beiden Tonarten Dur und Moll. Und bespielt wird das Hackbrett mit (digitalen) Ruten, deren zwei Seiten mit Leder und Filz überzogen sind und die durch Drehen die Klanghöhe verändern. Im Ergebnis dieser Handwerkskunst ergibt sich – prosaisch2 gesprochen – ein vieltöniges und vielseitig einsetzbares Instrument – wie es zwischen Recht und Unrecht unterscheidende, gut strukturierte und formulierte Normtexte ebenfalls sind. Mit viel Applaus endete nach einem Besuch in der Werkstatt von Werner Adler die sehr gelungene Tagung der LexWork-Kantone. Am 31. August 2026 wird der Kanton Glarus die nächste Tagung organisieren.


Roland Gerne, Fürsprecher, ist Fachverantwortlicher für Rechtssetzung im Rechtsdienst des Regierungsrats des Kantons Aargau und Mitglied der LeGes Redaktion.


  1. 1 Zu weiteren Informationen zur KV AR: vgl. https://ar.ch/regierungsrat/totalrevision-kantonsverfassung/.
  2. 2 Poetisch Interessierte können sich durch KI ein Gedicht mit den Zusammenhängen zwischen der Gesetzgebung und dem Hackbrettbau erstellen lassen.
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