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12. Interkantonale LexWork-Tagung in Glarus (GL) oder Was hat Rechtssetzung mit dem Brand von Glarus im Jahr 1861 zu tun?

Roland Gerne

Zitiervorschlag: Roland Gerne, 12. Interkantonale LexWork-Tagung in Glarus (GL) oder Was hat Rechtssetzung mit dem Brand von Glarus im Jahr 1861 zu tun?, in: LeGes 37 (2026) 2

Vertretungen der 19 LexWork-Kantone trafen sich am 31. August 2026 in Glarus zu ihrer 12. Jahrestagung mit ihrem privaten Servicepartner. Die Tagung nahm die Entwicklungen beim Redigieren, Verwalten und Publizieren von regulatorischen Texten in den Blick. Am Beispiel des Kantons Glarus wurden die Teilnehmenden an die Anfänge der Publikation von Rechtserlassen, an erste Versuche von systematischen Gesetzessammlungen vor 200 Jahren erinnert. Sie liessen sich über die aktuellen technischen Entwicklungen bei dem von den Kantonen anfangs allein getragenen Redaktionssystem LexWork informieren. Sie nahmen Kenntnis von der rasant wachsenden LexWork-Gemeinschaft, die im Kanton Glarus auch alle Gemeinden umfasst und der neben verschiedenen öffentlichen Einrichtungen und Verbänden bald auch der Kanton Schwyz und das Fürstentum Lichtenstein angehören.


[1]

Bereits zum 12. Mal trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der 19 LexWork-Kantone am 31. August 2026 zu ihrer Jahrestagung mit ihrem privaten Kooperationspartner, der Sitrox AG (kurz: Sitrox), diesmal im Rathaus in Glarus (zu früheren Tagungen: vgl. die Tagungsberichte in: LeGes 30 [2019] 2; 31 [2020] 3; 34 [2023] 1; 35 [2024] 1; 35 [2024] 2; 36 [2025] 3).

[2]

Eingeladen hatte die Staatskanzlei GL. «Auch im Namen des Regierungsrats» begrüsste der Glarner Ratsschreiber Arpad Baranyi die Teilnehmenden im restaurierten Landratssaal – am «eigentlich falschen» Ort. Im Gegensatz zu den anderen Kantonen sei der Landratssaal nicht der Ort, wo Gesetze beschlossen würden. In Glarus entstünden die Gesetze «unter freiem Himmel» an der einmal im Jahr jeweils im Mai stattfindenden Landsgemeinde. Dort habe jede und jeder Stimmberechtigte bis auf die Ebene des einzelnen Absatzes volles Antragsrecht. Die sachgerechte Ausübung dieses Stimmrechts erfordere das Bereitstellen von viel mehr Informationen, als dies zum Beispiel bei eidgenössischen Abstimmungen der Fall sei. Das sogenannte «Memorial» umfasse nebst den Erlasstexten auf hundert und mehr Seiten detaillierte Erläuterungen. LexWork helfe mit seiner Versionierungsfunktion und den Synopsen-Exporten den vielgliedrigen Entstehungsprozess eines Gesetzes informativ sicher und formal richtig zu begleiten. Im historischen Rückblick habe der Kanton Glarus, so Baranyi, als einer der 1. Kantone nach dem Vorbild von Preussen und Frankreich 1807 den Versuch einer systematischen Rechtssammlung unternommen, der dann aber bald der zunehmenden Rechtssetzungstätigkeit zum «Opfer» fiel und durch eine chronologische Sammlung mit periodischer Drucklegung abgelöst worden sei. Erst der Einsatz von LexWork habe es erlaubt, «unkompliziert» eine systematische Sammlung zu führen und diese auch in ihrer Chronologie im Volltext zu durchsuchen. Wie sich die Publikation von Erlassen künftig mit dem von der Künstlichen Intelligenz ausgelösten Umbruch entwickle, wisse er nicht. Baranyi erinnerte die Teilnehmenden abschliessend aber daran, dass sie es an ihren Tagungen aktiv beeinflussen könnten, wie sich die Publikationspraxis in der Schweiz weiterentwickle, und wünschte ihnen dazu die notwendige Weitsicht.

[3]

Einer dieser Weiterentwicklungen war der Bericht von Gérard Caussignac (BE) über die Arbeit und das Ergebnis der im Jahr 2024 anlässlich der 10. Jahrestagung eingesetzten Arbeitsgruppe «Barrierefreiheit» (vgl. LeGes 35 [2024] 2, 5) gewidmet. Ausgangspunkte bildeten erste Zweifel an der Barrierefreiheit, die in den Kantonen SG und FR in den Jahren 2016 und 2020 aufgekommen waren. Ein Accessibility-Prüfbericht, den der Kanton BE durch e-accessibility.ch hatte erstellen lassen, bestätigte diese Zweifel und machte auf der Bedienungs-Oberfläche für die Öffentlichkeit, d.h. dem Frontend, Verbesserungspotential aus. Ergebnis der Gespräche zwischen der Arbeitsgruppe und Sitrox war eine Offerte von Sitrox im Januar 2026 zu einem Optimierungsprojekt mit fünf Massnahmen zur Umgestaltung des Frontend; die Umsetzung wird von einem Experten von e-accessibility.ch begleitet. Die Projektkosten von total Fr. 50’000.– werden laut Offerte aufgrund des Ressourcenindexes aus dem Finanzausgleich und der Einwohnerzahl auf die Kantone verteilt werden. Alle Kantone haben, teils mit etwas Zögern, ihre Beteiligung an diesem Projekt bis Juni 2026 mitgeteilt. Die Realisierungsphase wurde aufgenommen.

[4]

Ausgehend von den Erfahrungen der Arbeitsgruppe «Barrierefreiheit» diskutierten die Teilnehmenden über die gemeinsame Entwicklung und Finanzierung von künftigen Weiterentwicklungsprojekten. Die zögerliche Zustimmung zur Projektfinanzierung der «Barrierefreiheit» basierte offenbar darauf, dass einzelne Kantone kritisierten, dass die für die Weiterentwicklung entstehenden Kosten nicht auch von den anderen LexWork-Nutzenden mitgetragen würden, die ebenfalls von der Weiterentwicklung profitierten. Sitrox wies daraufhin, dass nicht alle LexWork-Nutzenden die gleichen Kenntnisse und Bedürfnisse hätten wie die Kantone, die schon lange mit LexWork arbeiteten. Letztlich seien es aber die Kantone gewesen, deren Bedürfnis mit dem Projekt der «Barrierefreiheit» befriedigt worden sei.

[5]

Wie sehr das Thema der «fiskalischen Äquivalenz» die LexWork-Gemeinschaft künftig beschäftigen wird, liess das Referat von Sven Heberle von Sitrox unter dem strategischen Titel «LexWork 1000» erahnen. Er berichtete über die Entwicklung der LexWork-Gemeinschaft und wies die Kantone darauf hin, dass sie nicht mehr allein sind. Nebst der Erfolgsmeldung, dass sich nunmehr auch der Kanton Schwyz (SZ) und das Fürstentum Lichtenstein für den Einsatz von LexWork entschieden hätten, wies Heberle darauf hin, dass um die Kantone herum eine «breite Familie» aus Gemeinden, Schulen, Hochschulen, Sportverbänden, Kirchen, Feuerwehren und Polizeien mit 100 LexWorks entstanden sei und dass sich Sitrox bereits auf eine «Reise» zu 1’000 LexWork-Instanzen hin vorbereite. Für Sitrox sei dies mehr als nur Verkauf oder Sales, sondern ein interdisziplinäres Vorhaben, das Engineering, Betrieb, Standardisierung, Administration, Marketing und Finance verbinden müsse. Die Weiterentwicklung ginge dadurch nicht mehr so einfach wie in der Frühphase von LexWork, als ein Telefon aus einem Kanton ausreichte, um bei Sitrox eine Weiterentwicklung anzustossen. Sitrox habe noch nicht entschieden, welche Foren geschaffen werden sollen, um alle Kundengruppen mit ihren Bedürfnissen in den Entwicklungsprozess einzubeziehen. Heberle versicherte den Teilnehmenden, dass LexWork weiterhin ein strategischer Fokus von Sitrox bleibe und Sitrox mit laufender Innovation und Weiterentwicklung zu mehr Synergien über alle Kundengruppen und langfristiger Stabilität gelangen will.

[6]

Wie sich Sitrox die stetige Weiterentwicklung vorstellt, zeigten Alex Scheitlin von Sitrox in seinem Bericht über die «Roadmap 2026» und Andreas Sujata, ebenfalls von Sitrox, mit der Vorstellung von LIA:

  • Die Roadmap 2026 war nach Scheitlin gekennzeichnet durch die Erneuerung der technologischen Basis zum Update LexWork 5.0 und dem dabei verfolgten Fokus auf Systemstabilität und Geschwindigkeit. Die neue technologische Basis bildete die Voraussetzung für die drei von den Kantonen priorisierten Funktionen. Das heisst konkret bei neuen Erlassen: das Verschieben von Artikeln im Editor, das Vorausfüllen der Nummern von Strukturelementen und die Erstellung von Synopsen bei Totalrevisionen, soweit sinnvoll. Für weitere Verbesserungen in den Updates 5.1 und 5.2 verwies Scheitlin auf die allen Nutzern zur Verfügung stehenden «Release Notes». Weiterentwicklungen würden auch künftig vorgängig kommuniziert und Kunden mit «LexWork Professional» erhalten vor der produktiven Aktivierung Zugriff auf ihrer Preview-Instanz zu Testzwecken. Rückmeldungen aus Test und Praxis seien immer willkommen.
  • Andreas Sujata zeigte den Tagungsteilnehmenden, wie Sitrox unter Mithilfe von KI relativ unstrukturierte und fehlerbehaftete Worddokumente automatisch in die strukturierte Form von LexWork umwandelt, was insbesondere den anfänglichen Migrationsaufwand erheblich vermindere. LIA, so das Akronym für den «LexWork Import Assistant», wurde mit den formalen Best-Practice Regeln «erzogen» und kennt die wesentlichen Formalien der Rechtssetzung (Schweizer Erlass Struktur, Nummerierung, Ingress/Egress/Fussnoten, Typographie-Konventionen usw.). LIA ist damit in der Lage, Fehler zu detektieren, er oder sie sorgt für Konsistenz, strukturelle und inhaltliche Qualität. Da LIA skalierbar ist, soll sie, vorab nur intern genutzt, perspektivisch in LexWork integriert werden, sobald «LIA ausreichend gelernt» hat. In LexWork gibt es immerhin die Redaktionshilfe «Word-Import», die gemäss Marius Roth am besten funktioniert, wenn das Ausgangsdokument vorab formal mit Hilfe von natürlicher Intelligenz (NI) bereinigt wird. LexWorker finden die Details dazu in der Bedienungsanleitung.
[7]

Zur Vorbereitung der Mittagspause hielt Reto Fuchs, Architekt und Stadtführer in Glarus, einen historischen Vortrag über die Entwicklung von Glarus: «Vom Flecken zur Stadt». Wegen seines Charakters einer Rasterstadt wirke der Ort Glarus trotz seinen nur gerade 6’000 Einwohnern sehr städtisch. Wie ist es dazu gekommen? Fuchs zeigte ausgehend von historischen Ansichten, wie sich Glarus vom unbedeutenden Ort mit wenigen Gebäuden im Jahr 1547, geprägt von Land- und Forstwirtschaft sowie einem Überschuss an Arbeitskräften, langsam über die Errichtung von Manufakturen und mit Hausarbeit (Schiefertische, Baumwollhandspinnerei, Baumwolldruck), über die die wirtschaftliche Entwicklung bremsende Wirkung der gegen Napoleon gerichteten Koalitionskriege in Jahren 1797/99 hin zu einem boomenden international ausgerichteten Textilindustrie-Standort in den 1830–1860er Jahren entwickelte und als Glarner Pionier-Leistung das 1. Fabrikgesetz der Schweiz von 1864 hervorbrachte. Der Brand vom 10./11. Mai 1861, kurz nach der alljährlichen Landsgemeinde, unterbrach diesen Prozess abrupt. Innert weniger Stunden zerstörte ein vom Föhn angefachtes, durch Schindeldächer genährtes Feuer 500 Gebäude im nördlichen Teil des Gemeindegebiets ganz oder teilweise. Glarus handelte rasch. An einer ausserordentlichen Landsgemeinde wurde der sofortige Wiederaufbau beschlossen und bereits Ende Mai 1861 damit begonnen. Die Stadt wurde nach den damals neusten Methoden geplant. Über den zerstörten Teil der Stadt wurde ein rechteckiges Raster gelegt. Störende Elemente in der Landschaft wurden durch Sprengung beseitigt und nicht zerstörte Elemente von Alt-Glarus in Neu-Glarus integriert. Der von Spenden aus der ganzen Schweiz unterstützte rasche Wiederaufbau war nur möglich dank des vorher erwirtschafteten Reichtums der Stadt und dem Vorhandensein der Eisenbahn. Schon kurz später wäre der Wiederaufbau, so Fuchs, nicht mehr möglich gewesen. Der Börsencrash von Wien im Jahr 1873 läutete nämlich den endgültigen Niedergang der Textil-Industrie in Glarus ein. Auch die städtebauliche Idee des Rasters ging vergessen. Für den Berichterstatter erinnerten diese Ausführungen von Fuchs an das Schicksal von grösseren Gesetzesprojekten, bei denen in einem beschränkten Zeitfenster kurzfristig und teils disruptiv Veränderungen und Beseitigungen an der langsam gewachsenen Rechtsordnung vorgenommenen wurden, bei deren späterer Revision die ursprünglichen konzeptionellen Ideen aber vergessen gingen und einem organischen Wachstum wieder Platz machten. Fuchs schloss sein spannendes Referat mit Einladungen zu zwei Ausstellungen: virtuell: www.alt-glarus.ch, und dann analog die bis 31. Oktober laufende Ausstellung «Denk Mal Glarus» https://kulturerbe-entdecken.ch/veranstaltungen/veranstaltungen-detail/denk-mal-glarus-ausstellung/).

[8]

Hoch über Glarus, beim gemeinsamen Mittagessen, zu dem der Kanton Glarus verdankenswerterweise geladen hatte, konnten die Teilnehmenden dann das Ergebnis der von Fuchs beschriebenen Stadtentwicklung von oben betrachten: Sowohl der Übergang von Alt-Glarus zum gerasterten Neu-Glarus nach dem Brand, als auch die nicht mehr dem Raster folgende organische Weitentwicklung im Niedergang der Industrie sind deutlich sichtbar.

[9]

Nach dem Rückweg vom Mittagessen, mit einem Abstecher über den Platz der Landsgemeinde, genannt «Zaunplatz», widmeten sich die Teilnehmenden verschiedenen kleineren, von Sitrox präsentierten Themen rund um LexWork:

  • Unter der Disziplin «Marketing» wurde die neu speziell für LexWork geschaffene Website www.lexwork.ch präsentiert, wo sich insbesondere Interessierte und potenzielle Neukunden über die Vorzüge von LexWork informieren können.
  • Unter der Disziplin «Innovation» könnten die Ideen zusammengefasst werden, die Sitrox aus dem Umstand entwickelte, dass LexWork in einzelnen Kantonen bereits flächendeckend, das heisst sowohl auf kantonalen als auch auf kommunaler Ebene, im Einsatz sei. So wäre die Schaffung eines zentralen kantonalen Rechtsportals oder auch die Integration der erforderlichen Genehmigungsprozesse des kantonalen Rechts in LexWork vorstellbar.
  • Dem Stichwort «Informationssicherheit» zuzuordnen und vor allem den Publikationsprozess betreffend wären die Erläuterungen, die Sitrox zu den PDF-Signaturen und zu den SSL-Zertifikaten machte: Während erstere nur noch von der deutschen Bundesdruckerei in Berlin angeboten werden und zur Validierung eine persönliche Vorsprache der verantwortlichen Stelle bei der Deutschen Botschaft in Bern erfordern, erfolgt der Zertifizierungsprozess zweiterer ohne Handlungsbedarf der Benutzerinnen weitgehend automatisch. Es wird an den Kantonen sein, so die Ansicht des Berichterstatters, zu entscheiden, ob sie ihr bisheriges Sicherheitsniveau aufrechterhalten wollen.
  • Weiter berichtete Marius Roth über den Stand der Entscheidfindung der Staatsschreiberkonferenz (SSK) betreffend die Einführung von IntLex zur Verbesserung der Publikation des interkantonalen Rechts: Die SSK habe die Durchführung einer formellen Umfrage bei den Kantonen initiiert und beabsichtigt anschliessend auch noch die Erziehungsdirektorenkonferenz EDK zu befragen… Ausgang offen.
  • Schliesslich wies Roth noch auf die qualitätssichernde Funktion von LexFind hin. Bei seiner täglichen Plausibilisierung der neu publizierten Erlasse von Bund und Kantonen fallen regelmässig formelle Publikationsfehler auf (Schreibfehler, falsche Titel, Daten, Sprachfassungen). Er würde diese Fehler den zuständigen Stellen zur Behebung melden. Die Administratoren der LexWork-Instanzen erhalten in solchen, eher seltenen Fällen ein entsprechendes Issue «Hinweise zur Gesetzessammlung» in Sitrox Core.
[10]

In einem kurzen, eher rechtlich ausgerichteten Referat entwickelte Marius Roth gegen Ende der Tagung noch ein paar Gedanken zu dem in der Publikationspraxis gelegentlich auftauchenden Begriffspaar «Rechtskraft» und «Inkraft». Sie bedeuteten auf jeden Fall nicht das Gleiche. «Rechtskraft» als Begriff aus der Rechtsanwendung könne bedeuten, dass entweder die Referendumsfrist abgelaufen sei oder kein Rechtsmittel (abstrakte Normenkontrolle) mehr erhoben werden könne. Dies bedeute allerdings nicht, dass damit schon die Übereinstimmung mit dem übergeordneten Recht bestätigt sei. Eine akzessorische, inzidente Prüfung sei auch dann immer noch möglich. Im Gegensatz zum nur bedingt nützlichen Begriff der «Rechtskraft» bezeichne das «Inkrafttreten» den Zeitpunkt, ab welchem ein Normtext angewendet wird. In der Praxis zeigten Kantone und Gemeinden unterschiedliche Vorgehensweisen: Manche verzichten darauf, der Rechtskraft bei der Publikation besondere Bedeutung beizumessen. Andere behandeln sie formell, etwa durch eine separate Publikation im Amtsblatt zur Auslösung von Fristen, teilweise sogar mit Rechtsmittelbelehrung, bevor später eine weitere Veröffentlichung erfolgt. Daneben gibt es Mischformen. Insgesamt plädiert Roth dafür, «Rechtskraft» nicht mit dem «Inkrafttreten» zu verwechseln und ihre Bedeutung für die Rechtsetzung eher zurückhaltend zu verstehen.

[11]

Am Schluss der Tagung war es an Alfonso Hophan die Tagung formell zu beenden und die nächstjährige Tagung 2027 in Aussicht zu nehmen: Die LexWork-Gemeinschaft der Kantone, vielleicht erweitert um das Fürstentum Liechtenstein, wird sich am 30. August 2027 im Kanton Wallis treffen. Die Ankündigung der Vertreterin von VS fand grossen Applaus. Dank und Applaus erhielten schliesslich auch die Kolleginnen und Kollegen des Kantons GL für die gelungene Organisation der Tagung und den grosszügigen Empfang mit Mittagessen und Abschlusskaffee mit «Glarnerpastetli» am Ende der Veranstaltung.


Lic. iur. Roland Gerne, Fürsprecher, ist Fachverantwortlicher für Rechtssetzung im Rechtsdienst des Regierungsrats des Kantons Aargau und Mitglied der LeGes Redaktion.

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