Liebe Leserinnen und Leser

Wir freuen uns, Ihnen die neue Ausgabe der Zeitschrift LeGes – Gesetzgebung & Evaluation zukommen zu lassen. LeGes ist das Mitteilungsblatt der Schweizerischen Gesellschaft für Gesetzgebung (SGG) und der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft (SEVAL) und richtet sich an Personen, die sich in Wissenschaft und Praxis um eine gute, verständliche und wirkungsvolle Gesetzgebung und eine gute Evaluation staatlichen Handels bemühen. 

Diese Ausgabe enthält die Tagungsbeiträge, welche im Rahmen der Wissenschaftlichen Tagung 2018 der SGG entstanden sind. Martin Wyss, Michel-André Fels, Monique Cossali Sauvain, Geert Wils, Adrian Kunz, Daniela Thurnherr und Camille Dubois widmen sich dem Thema «Grauzonen der Rechtsetzung – Von Weisungen, Rundschreiben und anderen Erscheinungen».

Die aktuelle Ausgabe sowie das gesamte Archiv der Zeitschrift LeGes ist für alle kostenlos unter leges.weblaw.ch zugänglich. 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

Für Editions Weblaw
Daphne Röösli

Wissenschaftliche Beiträge
Grauzonen der Rechtsetzung – Von Weisungen, Rundschreiben und anderen Erscheinungen
Martin Philipp Wyss
Martin Philipp Wyss
Le Modèle de Convention fiscale concernant le revenu et la fortune de l’OCDE et son Commentaire
Camille Dubois
Camille Dubois
Um eine Doppelbesteuerung der Steuerpflichtigen zu vermeiden, schliessen die Staaten untereinander Doppelbesteuerungsabkommen ab. Diese werden meistens auf der Basis des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung von Einkommen und Kapital samt entsprechendem Kommentar ausgehandelt und vorbereitet. Die Rechtsprechung nutzt den Kommentar auch rege zur Auslegung von Abkommen im Streitfall. Es handelt sich um ein unverzichtbares Instrument, das nur als Hilfsmittel zur Auslegung des jeweiligen Abkommens herbeigezogen werden darf. Es kann jedoch vorkommen, dass sich die Justizbehörden auf Bestimmungen des Kommentars zum OECD-Musterabkommen stützen, ohne den Inhalt des betreffenden Abkommens zu berücksichtigen. Die ist hinsichtlich der demokratischen Legitimierung und vor dem Hintergrund der Rechtsgrundlagen, die von der Bundesverfassung her vorgegeben sind, fragwürdig.
Die Empfehlungen in der Strafrechtspflege: politische Ärgernisse oder notwendige Instrumente der Rechtssicherheit?
Michel-André Fels
Michel-André Fels
Die heutige Normendichte ist beeindruckend, die Gesetzgebung aber nicht überall harmonisch. Ermessensspielräume sind bewusst vom Gesetzgeber gewollt, indes ist die Entscheidfindung keine exakte Wissenschaft. Die Unterschiede zwischen den Strafjustizorganisationen, die sich in Bereichen wie der obersten Aufsicht, ihrer Organisation oder der reichen Ausgestaltung von Abläufen dann auch in der Rechtsanwendung bemerkbar machen, erweisen sich in der Praxis bisweilen als nachteilig. Ist es somit zulässig und gar erwünscht, wenn die föderalistische Vielfalt zugunsten der Ziele der Rechtsgleichheit, der Rechtssicherheit und der Effizienz ausserhalb der Rechtskontrolle durch Soft Law etwas gemindert wird?
Les codes de conduite dans le projet de révision de la loi fédérale sur la protection des données
Monique Cossali Sauvain
Monique Cossali Sauvain
Camille Dubois
Camille Dubois
Die vorgeschlagene Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz stellt die den Datenschutz betreffenden rechtlichen Grundsätze nicht in Frage: Das Gesetz ist nach wie vor ein Rahmen- und Querschnittsgesetz und soweit möglich technologieneutral. Nur mit diesem Ansatz kann sichergestellt werden, dass das Gesetz angesichts des ständigen technologischen Fortschritts auf diesem Gebiet eine gewisse Zeit Bestand hat. Um bestimmte Begriffe und bestimmte Rechte und Pflichten zu konkretisieren und einheitliche Branchenlösungen zu gewährleisten, wird im Revisionsentwurf die Schaffung von Verhaltenskodizes gefördert. Der vorliegende Beitrag stellt den vom Bundesrat gewählten Mechanismus vor und beleuchtet einige offene Fragen.
Manuels, recommandations et lignes directrices dans l’acquis de Schengen
Geert Wils
Geert Wils
In diesem Beitrag geht es zunächst um die verschiedenen Soft-Law-Instrumente, die im Recht der Europäischen Union anzutreffen sind. Der Autor stellt anhand einiger Beispiele aus dem Bereich des Schengen-Besitzstands die verschiedenen Funktionen vor, die diese Instrumente zusammen mit den sie umgebenden untergeordneten Rechtsnormen erfüllen können.
«Weiche» Instrumente der Rechtsetzung im Bereich des Lebensmittelrechts
Adrian Kunz
Adrian Kunz
Der Beitrag befasst sich mit den Zielen des Lebensmittelgesetzes und legt dar, weshalb der Erlass normativer Bestimmungen unter den aktuellen politischen Rahmenbedingungen nicht der einzige Weg sein kann, um diese Ziele zu erreichen. Drei Beispiele aus der Praxis lassen erkennen, dass «weiche» Instrumente der Rechtsetzung ebenfalls einen Beitrag zur Zielerreichung zu leisten vermögen. Solche Instrumente lassen sich jedoch nicht in allen Bereichen einsetzen. Namentlich wo der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit ein grosses Gewicht zukommt, stossen sie an ihre Grenzen.
Rechtsschutz im Kontext von Soft Law – eine Auslegeordnung
Daniela Thurnherr
Daniela Thurnherr
In den Grauzonen der Rechtsetzung finden sich verschiedene Phänomene, die sich mit dem Begriff des Soft Law verklammern lassen. Unter Rechtsschutzgesichtspunkten werden diese, abgesehen von den Verwaltungsverordnungen, bislang kaum thematisiert. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, inwiefern auch in den Randbereichen der Rechtsetzung Rechtsschutzbedürfnisse bestehen. Ausgehend von einer Untersuchung der Wirkungen von Soft Law, der Tragweite der Rechtsweggarantie sowie von alternativen bzw. ergänzenden Rechtsschutzmöglichkeiten werden Konstellationen identifiziert, in denen gerichtliche Überprüfungsmöglichkeiten geboten sind.
Tagungsberichte
Compte rendu du 34ème Forum de législation du 25 octobre 2018
Camille Dubois
Camille Dubois
Dès 2019 les Forums de législation auront lieu deux fois par année, au printemps et en automne. Pour l’année 2019 les dates sont fixées au 25 avril et au 24 octobre.
«Verhältnismässigkeit als Grundsatz in der Rechtsetzung und Rechtsanwendung»
Markus Nussbaumer
Markus Nussbaumer
Veranstaltungskalender
Veranstaltungskalender – Calendrier – Calendario – Chalender
Rezensionen
Recensione di: Verio Pini, Anche in italiano! 100 anni di lingua italiana nella cultura politica svizzera, prefazione di Walter Thurnherr
Luca Tomamichel
Luca Tomamichel
Rezension: Ekkehard Felder / Friedemann Vogel (Hrsg.), Handbuch Sprache und Recht
Roland Gerne
Roland Gerne